Masterarbeiten
Masterarbeiten
Zur Betreuung und Beurteilung sind berechtigt:
Am Institut beschäftigte Universitätsprofessori*innen, assoziierte Universitätsprofessor*innen, habilitierte Mitarbeiter*innen sowie Assistenzprofessor*innen.
Update Oktober 2021: Die Betreuung von Masterarbeiten kann auch von erfahrenen Personen mit Doktorat übernommen werden, sofern diese inhaltlich im entsprechenden Themenbereich qualifiziert sind und in einem aufrechten Anstellungsverhältnis mit der Universität Wien stehen.
Die Genehmigung obliegt der Studienprogrammleitung. Im Zweifelsfall immer vorher im Büro IE rückfragen!!
Wird erstmals ein Betreuungsverhältnis eingegangen, bitte einen aktuellen wissenschaftlichen CV mit Publikationsliste, Lehraufträgen, Vorträgen, Workshopleitungen beilegen!
Alle Masterarbeiten müssen also im Vorhinein in Bezug auf Thema und Betreuung formell genehmigt werden. Folgende Formulare sind hierfür im Büro IE einzureichen.
Ansuchen um Thema und Betreuung
Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
Zusätzlich legen Sie bitte ein kurzes Konzept Ihres Arbeitsvorhabens dem Ansuchen bei. (Fragestellung, Methode, IE-Relevanz des Themas, 1-2 Seiten)
- Informationen zum bürokratischen Hürdenlauf des Studienabschlusses sowie Links zu den notwendigen Formularen befinden sich hier
- Empfehlungen für Studierende im Hinblick auf die Masterarbeit und der Defensio finden sie hier. (An english version can be found here).
- Ein "Leitfaden" für BetreuerInnen finden sie hier.
- Das CTL hat einen 'Planer' für Abschlussarbeiten erstellt.
- Richtlinien bei der Beurteilung von Masterarbeiten (auf was Betreuer*innen achten sollen, bzw als Schlussfolgerung: auf was Studierende beim Schreiben achten sollen)
Die folgenden Listen spiegeln abgeschlossene Masterarbeiten sowie offiziell eingereichte und bewilligte Masterarbeitstitel wider; die Aktualisierung erfolgt nach Bedarf.
Abgeschlossene Masterarbeiten
(inkl. Namen der BetreuerInnnen)
Eingereichte Masterarbeitstitel
(oftmals Arbeitstitel)
Diplomarbeiten
Die folgende Liste spiegelt abgeschlossene Diplomarbeiten aus dem "alten" Diplomstudium der Internationalen Entwicklung - inklusive den jeweiligen BetreuerInnen - wider (Stand: 30. April 2014). "Auf Anrechnung" bedeutet, dass diese Diplomarbeit für ein anderes Studium verfasst und für die Internationale Entwicklung nach inhaltlicher und methodische Prüfung angerechnet wurde (seit 2011 sind studienrechtlich keine Anrechnungen von Abschlussarbeiten mehr möglich).