FAQs zu Anerkennungen

Welche Prüfungsleistungen können im Master Internationale Entwicklung anerkannt werden?

Grundsätzlich können alle positiven Prüfungsleistungen, welche in postsekundären Bildungseinrichtungen (Uni, FH) erbracht wurden, für den Master Internationale Entwicklung anerkannt werden, sofern sie inhaltlich relevant sind.

In wieweit muss Inhalt und Umfang mit der ursprünglichen LV im Grundstudium übereinstimmen?

Es darf kein wesentlicher Unterschied in den Lernzielen/Kompetenzen zwischen der absolvierten Lehrveranstaltung und der zu anerkannten Lehrveranstaltung geben. Bitte nehmen sie vorab Kontakt mit dem Büro-IE auf, um das abschätzen zu können.

Wie schnell muss ich eine Prüfungsleistung anerkennen lassen?

WICHTIG bei Leistungen, die NICHT an der Universität Wien absolviert worden sind: Liegt das Datum der absolvierten Lehrveranstaltung vor der Inskription zum Master Internationale Entwicklung so muss der Antrag auf Anerkennung innerhalb der ersten zwei Semester eingereicht werden.

Lehrveranstaltungen, die nach der Zulassung absolviert worden sind,  können unbeschränkt zur Anerkennung beantragt werden.

Kann eine Anerkennung verändert oder gelöscht werden? (WICHTIG)

NEIN!!! Eine Anerkennung per Bescheid ist ein offizieller Akt der, nachdem der Bescheid rechtskräftig wurde, nicht mehr verändert werden kann. Deswegen ist es wichtig, sich im Vorhinein zu überlegen ob die Anerkennung zu einem frühen Zeitpunkt des Studiums wirklich sinnvoll ist. Wir empfehlen deswegen alle Anerkennungen zum Ende des Studiums gesammelt durchzuführen. (Abklärung ist selbstverständlich vorher möglich.)

Wie funktioniert das Prozedere der Anerkennung an der IE?

Mit dem Originalzeugnis oder aktuellem Sammelzeugnis der Uni Wien zu den Öffnungszeiten des Büros vorbeikommen und das Antragsformular (liegt im Büro IE auf) ausfüllen oder alle Unterlagen per e-mail schicken.

(Formular auch hier zum: Ansuchen um Anerkennung)

Bitte verwenden sie nicht das Anerkennungstool über U:Space!

Nach ca. 3-4 Wochen (diese Zeitangabe ist der Regelfall, es kann aber auch länger dauern) kann der Bescheid der Anerkennung abgeholt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht unterschrieben wurde, stehen die Leistungen auch im Sammelzeugnis. 

Was mach ich mit dem Bescheid?

Der Bescheid ist ein rechtsgültiges Dokument und muss aufgehoben werden. Beim Abschluss des Studiums, sprich bei der Einreichung des Prüfungspasses müssen ALLE Anerkennungsbescheide mit gebracht werden.