Was sind Studienassistenzen?

Am Institut für Internationale Entwicklung unterstützt jeweils ein*e Studienassistent*in einen der fünf Fachbereiche in Lehre und Forschung: Entwicklungsforschung aus globalhistorischer Perspektive, Entwicklungsforschung aus politikwissenschaftlicher Perspektive, Entwicklungsökonomie, Entwicklungspolitik und EZA sowie Entwicklungssoziologie. Unsere Studienassistent*innen, die üblicherweise 11 Stunden pro Woche am Institut arbeiten, gehören gemäß § 30 des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten der Gruppe der studentischen Mitarbeiter*innen an. Die Verträge sind auf mindestens vier Monate Anstellungsdauer ausgestellt; meistens werden längere Anstellungen vereinbart, die bis zu zwei Jahre und in begründeten Einzelfällen bis zu vier Jahre dauern.

Die Studienassistent*innen der fünf Fachbereiche teilen sich zudem institutsübergreifende Aufgaben untereinander auf. Aus diesem Grund legen wir besonderen Wert auf Kooperationsbereitschaft und respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe.

 

Welche Personen können als Studienassistent*innen angestellt werden?

Studierende, die bei Abschluss des Arbeitsvertrags das Masterstudium Internationale Entwicklung oder ein anderes fachnahes Master- oder Diplomstudium noch nicht abgeschlossen haben, können als Studienassistent*innen unser Team verstärken. Sobald ein solches Studium abgeschlossen wird, ist eine weitere Anstellung im Folgesemester nicht möglich.

Die Universität Wien betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Wir nehmen diese Vorgabe ernst und ermutigen Bewerbungen von Studierenden unterrepräsentierter Gruppen, insbesondere aus Drittstaaten, die Studiengebühren zahlen müssen.

 

Welche Entlohnung erhalten Studienassistent*innen?

Gemäß § 48 KV gehören studentische Mitarbeiter*innen der Verwendungsgruppe C an. Der monatliche Bruttobezug für 20 Wochenstunden wird gemäß Beschäftigungsausmaß aliquotiert, das heißt, bei 11 Stunden sind es etwa 55 Prozent dieses Betrags.

 

Wie werden Anstellungen vergeben?

Nachdem Studienassistenz-Stellen nicht ausgeschrieben werden müssen, kann eine Anstellung nach Freiwerden der Position in Übereinkunft mit der Fachbereichsleitung erfolgen. Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit zur Mitarbeit einzuräumen, bewirbt unser Institut die zu besetzenden Studienassistenzen jedoch meist über unsere Website, unseren Studierenden-Verteiler und unseren ie-newsletter. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden in einem Auswahlverfahren geeignete Kandidat*innen zum persönlichen Gespräch eingeladen und ein*e neue*r Mitarbeiter*in ausgesucht.

 

Gibt es auch andere Studienassistenz-Stellen, die nicht den fünf Fachbereichen zugeordnet sind?

Sofern Sonderbudgets zur Verfügung stehen, etwa für Projekte oder besondere Aufgaben, können weitere Studienassistent*innen am Institut mitarbeiten. Diese können hinsichtlich der Anstellungsdauer und des wöchentlichen Stundenausmaßes von den bei uns üblichen Verträgen abweichen. Zulässig sind Studienassistenzen mit mindestens 10 und maximal 20 Wochenstunden. Die Anstellungsvergabe erfolgt meist wie bereits oben beschrieben.