Zulassung und mögliche Ergänzungsprüfungen
Zulassung und mögliche Ergänzungsprüfungen
Zulassung 'fachfremd':
Für "fachfremde" BA Absolvent_innen der Universität Wien und BA-Absolvent_innen anderer Universitäten:
Die Inskription bzw. Zulassung zum Masterstudium ist prinzipiell jedes Semester* möglich und erfolgt zentral über das Referat Studienzulassung (Infos zum Weg zur Zulassung siehe hier). Studierende mit einem fachlich in Frage kommenden BA-Abschluss (= BA Abschlüsse in Sozial- Wirtschafts- Geschichts- oder Regionalwissenschaften) extern - außerhalb der Universität Wien - bzw. Studierende der Uni Wien ohne abgeschlossene Erweiterungscurricula können ebenso um Zulassung ansuchen. Alle Anträge werden individuell geprüft.
- In diesem Fall müssen jedoch - je nach Vorkenntnissen auf dem Gebiet der Entwicklungsforschung - Prüfungsleistungen im Umfang von bis zu max. 30 ECTS, sogenannte Ergänzungsprüfungen (anbei eine Liste der möglichen Ergänzungsprüfungen), absolviert werden.
Die jeweiligen Ergänzungsprüfungen sind parallel zum Masterstudium abzulegen - in den ersten beiden Semestern (Hinweis: bei den maximalen Ergänzunsfächern von 30 ECTS-Punkten ist mit einer gewissen Verlängerung der Studienzeit zu rechnen).
*Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist möglich, jedoch raten wir dringend dazu, dies zum jeweiligen Wintersemester zu machen. Nicht alle Lehrveranstaltungen des Grundlagenmoduls werden zum Sommersemester angeboten. Das Erreichen einer angemessenen Anzahl an ECTS wird ermöglicht, jedoch ist die vollständige Absolvierung des Grundlagenmoduls nur über zwei Semester möglich!
Informationen zu den erforderlichen Dokumenten und dem Weg zur Zulassung finden sich hier.
Bei Fragen zum Ablauf der Zulassung nutzen sie auch das Angebot der Zulassungsstelle: Let's Talk.