Studieren im Ausland
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den ERASMUS-Programmen der Internationalen Entwicklung.
Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des International Office sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine Informationen.
Für Fragen steht zur Verfügung:
Mag. Markus Gatschnegg
E-Mail Adresse: markus.gatschnegg@univie.ac.at
Telefonnummer: 0043-(0)1-4277-45134
Fax: 0043-(0)1-4277-9239
Adresse: A-1090 Wien, Sensengasse 3/2/2
Sprechstunde innerhalb der Semesterdaten: Di, Mi: 10 bis 12 Uhr und Do: 14 bis 17 Uhr
Sprechstunde außerhalb der Semesterdaten: Di, Mi: 10 bis 12 Uhr und Do: 10 bis 12 Uhr
Zugangsplan
Inhalt dieser Seite:
1. Studienplätze
2. Voraussetzungen
3. Bewerbungsfristen
4. Bewerbungsprozedere
5. Kurswahl und Learning Agreement
6. Anrechnungen
1. Studienplätze
Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt an Universitäten sind Abkommen mit der IE. In dieser Liste können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen:
- reguläre ERASMUS-Plätze der Internationalen Entwicklung: Clermont, Napoli, Olomouci, Paris III, Roskilde und Salamanca. Details finden sie im Mobility Online System.
- zusätzliche ERASMUS-Plätze der Politikwissenschaft (ACHTUNG: es ist nur mehr möglich sich auf Restplätze im SoSe zu bewerben), der Geschichte sowie der Afrikawissenschaft stehen Studierenden der IE auch offen. Diese sind bei der Auswahl "Studienrichtung" unter "Internationale Entwicklung (Afrikawissenschaften), Internationale Entwicklung (Geschichte), Internationale Entwicklung (Politikwissenschaft)" zu finden.
IE-Studierende haben die Möglichkeit sich über die Plätze der genannten Studienrichtungen zu bewerben (die Modalitäten erfahren Sie direkt an den jeweiligen Instituten; auch Mehrfachbewerbungen sind bei Bekanntgabe möglich). Der Nominierungsprozess läuft in diesen Fällen über die genannten Studienrichtungen, während die Anrechnung und die Erstellung des Learning-Agreements über das Büro IE erfolgt.
2. Voraussetzungen
Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende des Masterstudium Internationale Entwicklung an der Universität Wien.
Sprachnachweis
Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Universität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz in den Informationen zum Agreement im Outgoing Portal.
Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis für die Anmeldung verlangt (zB TOEFL, IELTS etc.).
3. Bewerbungsfristen
In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben.
Die Einreichfristen für Haupt- und Restplatzvergabe finden Sie hier. Die freien Plätze scheinen ab Mitte/Ende Jänner bzw. für die Restplatzvergabe ab Mitte September hier. Es gibt keine institutsinternen früheren Fristen.
4. Bewerbungsprozedere
Bewerbung in Mobility Online anlegen
Für die Bewerbung ist es notwendig, dass Sie ihre Bewerbung in Mobility Online anlegen und Ihre Antragsdokumente dort hochladen.
Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Sammelzeugnis
- Motivationsschreiben
- Sprachnachweise
- Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis, kein Führerschein)
Bewerbung beim Mobilitätskoordinator/in
Die Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich [per e-mail/persönlich] bei dem Mobilitätskoordinator Markus Gatschnegg einzureichen.:
• Sammelzeugnis
• Lebenslauf
• Motivationsschreiben
• Sprachnachweise
Auswahlkriterien
1. formale Voraussetzungen sind erfüllt
2. Studienleistung und -fortschritt
3. Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben
4. Sprachnachweis
Nominierung
Im nächsten Schritt werden Sie von für den Auslandsaufenthalt nominiert. Sie werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
5. Kurswahl und Learning Agreement
Learning Agreement
Im Learning Agreement wird festgelegt, welche Lehrveranstaltungen und in welchem ECTS Umfang angerechnet werden. Detailierte Erklärungen zum Learning Agreement finden Sie auf der Webseite des International Office.
Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit dem Büro IE. Das ausgefüllte Learning Agreement wird von uns dann an die SPL für die Unterschrift weitergeleitet. Anschließend laden sie das Learning Agreement in das Mobility Online System wieder hoch.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, schicken Sie bitte selbstständig einen Scan des Learning Agreement zur Unterzeichnung an die Gastuniversität und anschließend laden Sie das von der Gastuniversität unterschriebene Learning Agreement in Mobility Online hoch.
ECTS und Lehrveranstaltungen
Bei ERASMUS+ handelt es sich um ein Vollzeitstudium, d.h. grundsätzlich sind Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS Credits pro Semester zu erbringen. Die detaillierten Bedingungen (z.B. ECTS-Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen Studierenden und der OeAD GmbH, nähere Infos dazu finden Sie hier.
Sollte Ihr Auslandsaufenthalt der Abfassung Ihrer Diplom- bzw Masterarbeit oder Dissertation dienen, wird dies im Learning Agreement durch die Angabe des Titels und die Unterschrift des Betreuers/der Betreuerin bestätigt. In diesem Fall müssen Sie in der Regel keine Lehrveranstaltungen absolvieren. Beachten Sie aber, dass einige Gastuniversitäten dennoch die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen verlangen können.
Änderungen im Learning Agreement
Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es wahrscheinlich, dass Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie mit dem Büro IE besprechen, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Für Änderungen erstellen Sie direkt aus Mobility Online ein "Learning Agreement During the Mobility", in dem Sie die geänderten Kurse angeben und dann an das Büro IE für die Unterschrift der SPL übermitteln. Informieren Sie sich bitte auch über das Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Das von SPL und Gastuniversität unterzeichnete "Learning Agreement During the Mobility" laden Sie in Mobility Online hoch. Weitere Informationen zum Learning Agreement During the Mobility finden Sie hier.
6. Anrechnungen
Nach Ihrer Rückkehr erstellen Sie aus Mobility Online das "Learning Agreement After the Mobility" und geben es im Büro IE ab damit die Lehrveranstaltungen durch die SPL anerkannt werden. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Anschließend laden Sie das Transcript of Records sowie Ihr "Learning Agreement After the Mobility" oder den Anerkennungsbescheid in Mobility Online hoch.